Unser Service für Kawasaki-Fahrer

Sie suchen weiterführende Infos zu Kawasaki-Fahrzeugen? Dann sind Sie hier genau richtig. Einfach das gewünschte Thema auswählen: Von Fahrerhandbüchern bis zu häufig gestellten Fragen.

 

Häufig gestellte Fragen

 

1. Fahrzeugpflege, Fahrzeugreinigung, Batterie, Überwinterung

Zusätzlich zu den Hinweisen in der Bedienungsanleitung für Ihr Fahrzeug haben wir einige wichtige Punkte nachfolgend zusammengefasst.

Fahrzeugpflege und Reinigung:

Regelmäßige und fachgerechte Pflege sind die Grundvoraussetzungen, dass Sie lange ungetrübten Fahrspaß mit Ihrer Maschine genießen können.

Fahrten bei Regen und insbesondere Fahrten im Winter oder kurz danach, wenn noch reichlich Streusalz auf den Straßen ist, sind die größte Gefahr, dass Korrosion an vielen Bauteilen Ihres Fahrzeuges auftreten kann.
Es ist deshalb unerlässlich, insbesondere nach Fahrten im Salz, das Fahrzeug gründlich mit Wasser abzuspülen (kein Hochdruckreiniger!) und dabei auch besonderes Augenmerk auf verdeckte Stellen zu legen, die Spritzwasser ausgesetzt sind.

Fahrzeugbatterie:

Batterien gehören zu den Bauteilen an einem Fahrzeug, deren Lebensdauer sehr eng mit der entsprechenden Pflege verknüpft ist. Witterungsbedingt werden die meisten Fahrzeuge (Motorräder/ATVs/Quads/Mule/JetSki®) über die Wintermonate überhaupt nicht oder nur sehr selten bewegt. Dies hat direkten Einfluss auf die Leistung der Fahrzeugbatterie. Durch die hochentwickelte Fahrzeugelektrik werden an die Fahrzeugbatterien deutlich höhere Ansprüche gestellt, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Die Anzahl der Bauteile, die beim Fahrzeugstart mit Strom versorgt werden müssen, wächst stetig. Ist dann noch zusätzliches Zubehör am Fahrzeug verbaut (z. B. elektrische Heizgriffe, Alarmanlagen etc.), wird die Belastung für die Batterie ungleich höher. Umso wichtiger ist die Pflege der Batterie, gerade zu Zeiten, in denen sie nicht regelmäßig während der Fahrt durch die Lichtmaschine mit geladen wird.

Idealerweise wird die Fahrzeugbatterie bei längerer Standzeit ausgebaut und an einem trockenen und kühlen, aber frostfreien Platz (z. B. Garage, Keller o. ä.) aufbewahrt. Am einfachsten ist es nun, ein Batterie-Erhaltungsladegerät anzuschließen, das dafür sorgt, dass die Ladespannung der Batterie nicht unter einen bestimmten Wert fällt. Bei der Auswahl des Ladegeräts erhalten Sie kompetente Beratung durch Ihren Kawasaki-Vertragshändler.

Überwinterung/längere Standzeiten:

Neben der Pflege der Fahrzeugbatterie (s. o.) geben wir Ihnen folgende Pflegetipps für die Überwinterung und längere Standzeiten.

Soll ich das Motoröl ablassen bzw. erneuern?

Da altes Motoröl ggf. Schmutzrückstände aufweisen kann, die einzelne Bauteile im Motor angreifen können, ist in jedem Fall zu empfehlen, das Motoröl abzulassen und durch frisches Öl zu ersetzen. Die Kawasaki Vertragshändler geben Ihnen hierzu gerne Empfehlungen bzw. nehmen diesen Ölwechsel für Sie vor. Eine spezielle Konservierung ist nicht notwendig.

Wie entlaste ich am besten die Reifen?

Werden die Räder über einen längeren Zeitraum nicht bewegt, kann dies zu sogenannten „Standplatten“ (Verformung des Reifens) führen, die sich dann später im Fahrbetrieb deutlich bemerkbar machen. Die einfachste Maßnahme, dies zu verhindern, ist, den Reifendruck um ca. 20% zu erhöhen und das Fahrzeug regelmäßig um ein paar Zentimeter hin und her zu bewegen.
Hat das Fahrzeug einen Hauptständer, sollte es idealerweise auf diesem aufgebockt werden.

Wie ist die Empfehlung zum Kraftstofftank und Kraftstoffsystem?

Entsprechend der Bedienungsanleitung ist zur Überwinterung der Kraftstofftank eigentlich völlig zu entleeren. Dies ist nicht immer ganz einfach und bei den modernen Bauformen der Tanks gelingt dies auch nicht immer vollständig. Am einfachsten ist es, den Kraftstofftank ganz aufzufüllen. Somit kann es im Innern nicht zu Korrosion kommen. Dies ist insbesondere bei Fahrzeugen neuerer Generation empfehlenswert, da hier der restliche Kraftstoffkreislauf nicht besonders behandelt werden muss. Anders ist dies bei Fahrzeugen mit Vergasertechnik, bei denen die Schwimmerkammern komplett entleert werden sollten.

Müssen Metallflächen besonders behandelt werden?

Zunächst ist eine gründliche Reinigung nach der letzten Fahrt unbedingt erforderlich. Metallische Oberflächen sollten dann mit handelsüblichem Sprühöl benetzt werden. Dies bietet einen guten Korrosionsschutz. Die Antriebskette und Seilzüge sollten geschmiert werden.

Welchen Überwinterungsstandort soll ich wählen?

Ihr Fahrzeug sollte trocken und belüftet abgestellt werden. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Das Abdecken mit einer atmungsaktiven Abdeckplane schützt zusätzlich vor Staub, Schmutz und Feuchtigkeit. Fragen Sie ggf. Ihren Kawasaki-Vertragshändler nach einer Überwinterungsmöglichkeit für Ihr Fahrzeug.

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2. Garantie

Kawasaki garantiert für einen Zeitraum von 2 Jahren (*) ohne Kilometerbegrenzung, dass das Produkt frei von Herstellungsfehlern ist. Diese Garantie kann um weitere 2 Jahre mit der Kawasaki Care GarantiePlus verlängert werden. Weitere Informationen zur Kawasaki Care GarantiePlus  finden Sie im Newsbereich unter www.kawasaki.de.

(*) Ausnahmen oder Ausschlüsse bei Gelände/Wettbewerbs-Fahrzeugen, KX-Modellen, Jet Ski® und Mule.
Fragen Sie hierzu bitte einen Kawasaki-Vertragshändler.

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3. Grün kontra Grau – Gehen Sie auf Nr. sicher!

Die Schnäppchenjagd hat in Deutschland Hochkonjunktur. Das führt letztendlich aber zu einer Beeinträchtigung des Fachhandels. Dabei bleiben Service und Beratungskompetenz auf der Strecke – besonders bei einem technisch aufwändigen Produkt wie einem Motorrad kann dies nicht in Ihrem Sinne sein. Denn nur der Fachhandel ist in der Lage, Ihnen den Spaß an Ihrem Traumbike lange zu erhalten. Wer am Anfang spart, legt am Ende mit Sicherheit drauf!

  • Nur beim Kawasaki-Vertragspartner bekommen Sie die Werksgarantie, die den fachgerechten Service durch regelmäßig von Kawasaki geschulten Technikern voraussetzt.
  • Nur beim Vertragspartner können Sie gegen Aufpreis Ihre Werksgarantie auf insgesamt 4 Jahre mit GARANTIEPLUS verlängern lassen.
Kawasaki Care
  • Nur der Vertragspartner bekommt die nötigen Ersatzteile im Falle eines Rückrufs direkt. Damit kommen Sie als sein Kunde schneller zum Zuge.
  • Nur beim Vertragspartner sind Original-Ersatzteile schneller und billiger zu haben.
  • Nur Original-Ersatzteile sichern Ihren Garantieanspruch. Hohe Qualitätsanforderungen geben Ihnen einen beruhigenden Sicherheitsvorsprung.
  • Nur Original-Zubehör wurde von Kawasaki in Japan getestet und freigegeben. Billige Alternativen machen unnötig Ärger.
Originalteile
  • Nur bei Ihrem Vertragspartner können Sie die neuen Modelle als erstes sehen und Probe fahren. Dank KawasakiRENT auch gerne ein paar Tage länger.
Kawa Rent
  • Nur regelmäßig beim Vertragspartner gewartete Motorräder erzielen hohe Gebrauchtpreise.
  • Nur bei offiziell importierten Fahrzeugen sind Sie sicher, wenn es um Zulassung, TÜV und Ersatzteilversorgung geht. Grauimporte haben oftmals andere technische Spezifikationen. Das kann Probleme mit sich bringen.
  • Nur beim Vertragspartner bekommen Sie die günstige Kawasaki-Finanzierung oder können sich für Kawasaki Easy to Bike (E2B) entscheiden.
Kawasaki E2B

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4. Inspektion/Service/Kundendienstheft

Um Ihr Fahrzeug optimal nutzen zu können, ist eine regelmäßige Wartung und Pflege unerlässlich. Neben den routinemäßigen Sicherheitschecks, die Sie unbedingt vor Fahrantritt selbst vornehmen sollten, haben wir für jedes Modell einen individuellen Inspektionsplan ausgearbeitet. Nach bestimmten Laufleistungen (Vielfahrer) oder gewissen Zeitabständen (Wenigfahrer) mindestens einmal jährlich sollte Ihr Fahrzeug bei einem Kawasaki-Vertragshändler entsprechend unserer Wartungsvorgaben überprüft werden. Diese Überprüfungen dienen Ihrer Sicherheit, sorgen für einen langen Werterhalt und sichern Ihnen die Garantie.

Unsere Wartungspläne werden ebenso regelmäßig überprüft. Nach ausgeführter Inspektion händigt Ihnen Ihr Kawasaki-Vertragshändler den Wartungsplan für Ihr Fahrzeug mit individuellen Hinweisen aus.

Das Garantie- und Kundendienstheft ist ein wichtiges Begleitdokument für Ihr Fahrzeug. Hier werden die grundlegenden Fahrzeugdaten aufgeführt, und es dient als Nachweis für die durchgeführten regelmäßigen Wartungen und Fahrzeugüberprüfungen.

Geht das Garantie- und Kundendienstheft einmal verloren, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren Kawasaki-Vertragshändler, der Ihnen ggf. ein neues Heft ausstellen kann. Zum Nachweis über die durchgeführten Inspektionen müssen Sie dann die jeweiligen Rechnungen vorweisen.

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5. Kraftstoffe

Welchen Kraftstoff Sie in Ihrem Fahrzeug verwenden sollen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges bzw. den Aufklebern auf dem Fahrzeugtank. Derzeit werden an deutschen Tankstellen folgende Sorten Ottokraftstoff angeboten:

  • Normalbenzin, Oktanzahl (ROZ) 91
  • Superbenzin, Oktanzahl (ROZ) 95
  • Super Plus, Oktanzahl (ROZ) 98

Darüber hinaus wird an einigen Tankstellen Kraftstoff mit einer Oktanzahl (ROZ) 100 und höher angeboten. Dieser zeichnet sich durch eine noch höhere Klopffestigkeit gegenüber dem Super Plus-Kraftstoff aus.

Bio-Kraftstoff/E10-Kraftstoff

Basierend auf der Direktive 2003/30/EC, forderte die EU von ihren Mitgliedsstaaten, dass bestimmte Anteile der zum Transport bestimmten Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen.

Deutschland hat dementsprechend das Biokraftstoffquotengesetz verabschiedet, das genaue Vorgaben über den Anteil an Biokraftstoffen macht. Dies geschieht durch Beimischung von biogenen Komponenten, z.B. Bioethanol in Ottokraftstoffe.

Derzeit liegt die Beimischungsquote in Deutschland bei ca. 5-6%.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 werden die Tankstellen in Deutschland verbreitet einen neuen Kraftstoff „E10“ einführen (10 Volumenprozent Ethanol zum Ottokraftstoff).
Dieser wird auch europaweit eingeführt.

Kawasaki hat bereits einen Großteil seiner aktuellen Fahrzeugpalette überprüft. Eine Liste mit Fahrzeugen, bei denen -entgegen der Hinweise in der Betriebsanleitung- die Verwendung von E10-Kraftstoff unbedenklich ist, können Sie sich hier herunterladen „Download E10-Liste“. Diese Liste wird ggf. aktualisiert. Alle Fahrzeuge, die in der Liste nicht aufgeführt sind, wurden von Kawasaki noch nicht auf ihre E10-Tauglichkeit überprüft. Diese sind mit Kraftstoff zu betanken, der den Empfehlungen in der Betriebsanleitung entspricht und einen geringeren oder keinen Anteil an Bioethanol enthält.

Was sollten Sie bei der Verwendung von Bio-Kraftstoff beachten oder wissen?

Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff, dem Bioethanol beigemischt ist, lackierte Flächen angreifen und beschädigen kann. Sollte also Kraftstoff in Kontakt mit dem Tank oder Kunststoffbauteilen kommen empfehlen wir, diesen umgehend zu entfernen. Dies gilt für regulären Kraftstoff und umso mehr für Bio-Kraftstoff.

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll sich auch der Kraftstoffverbrauch bei gleicher Fahrweise erhöhen.

Sollte Ihr Fahrzeug in o. g. Auflistung noch nicht geführt sein (dies betrifft derzeit überwiegend ältere Fahrzeuge mit Vergasertechnologie) lesen Sie bitte folgende Hinweise:

E10-Kraftstoff kann die Performance eines Motors beeinträchtigen. Das bezieht sich nicht nur auf die Spitzenleistung, sondern auch auf Leistungsentfaltung sowie Laufkultur und kann folgende Probleme mit sich bringen: instabiles Standgas, schlechteres Ansprechverhalten, Motorklingeln etc.
Tauchen diese Symptome auf, wird empfohlen, Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol-Anteil nachzutanken.
Falls Sie mit Ihrer Kawasaki in Ländern unterwegs sind, die ausschließlich E10-Kraftstoff an den Tankstellen anbieten, müssen Sie mit oben genannten Symptomen rechnen. Daher sollten Sie frühestmöglich wieder Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol-Anteil tanken.
Sollten Probleme mit E10-Kraftstoff auftreten, kann alternativ Super Plus mit 98 ROZ getankt werden. Dieser Kraftstoff ist in vielen Ländern zusätzlich erhältlich.

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6. Kulanz

Kawasaki bietet ein umfangreiches Garantiepaket an, das die Kunden über einen Zeitraum von 2 bis zu 4 Jahren (GarantiePLUS) ohne Kilometerbegrenzung  von Reparaturkosten freistellt, sofern eine herstellerseitige Ursache für einen Schaden zugrunde liegt. Derartige Fehler zeigen sich meist nach geringer Laufzeit oder innerhalb der Garantiezeit.

Mit zunehmender Laufleistung und Fahrzeugalter wirken sich jedoch auch nutzungsbedingte Einflüsse auf die Bauteile eines Fahrzeuges aus und so kann es notwendig werden, bestimmte Teile gegebenenfalls zu erneuern oder zu überarbeiten.

Auf Grund der hohen Fahrzeugqualität in Verbindung mit dem umfangreichen Garantiepaket ist es nicht notwendig, eine generelle Kulanzregelung zu treffen.

Eine individuelle Kulanzleistung nach Ablauf der Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und untrennbar an eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Technische Gegebenheiten, Fahrzeugalter und Laufleistung, regelmäßige Wartung und Servicetreue, Verwendung von GarantiePlus u. a. sind Grundvoraussetzungen für Kulanzentscheidungen. Nur bei Vorliegen aller Gegebenheiten besteht die Möglichkeit einer Prüfung, ob ein Kunde kurz nach der Garantie oder bei unerwarteten herstellerbedingten Ausfallursachen teilweise von zu erwartenden Aufwendungen freigestellt werden kann.

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7. Lacke, Lackstifte, Lacksprühdosen

Unseren Fahrzeugen ist kein Lack-Farbcode zugeordnet. Lacke, Lackstifte und Lacksprühdosen sind nur über den freien Aftersales- und Teilemarkt erhältlich. Als nationaler Anbieter mit einem sehr großen Umfang an verfügbaren Farben hat sich die Firma R. H. Lacke GmbH herausgestellt. Über den Link www.motorradlack.de erhalten Sie Zugriff auf die Angebotspalette dieses Anbieters.

Weiterhin ist auf europäischer Ebene die Firma RS Motorbike Paint seit kurzem als autorisierter Lieferant für Kawasaki tätig. Sie erreichen diese über den Link www.rsbikepaint.com .

Auch Ihr Kawasaki-Vertragshändler berät Sie gerne in Sachen Lack.

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8. Öle

Die für Ihr Fahrzeug zu verwendende Ölsorte entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges. Eine Ölberatung erhalten Sie natürlich auch bei jedem Kawasaki-Vertragshändler.

 

Kawasaki empfiehlt:

elfMOTO

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9. Prospekte

Aktuelles Prospektmaterial halten unsere Kawasaki-Vertragspartner jederzeit für Sie bereit. Des Weiteren können Sie unter www.kawasaki.de zu jedem Modell ein ausführliches Datenblatt mit allen Informationen im PDF-Format herunterladen.

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10. Reifen

In Deutschland dürfen Motorräder nur mit einer Bereifung gefahren werden, die auch für dieses Fahrzeug freigegeben ist. Irrelevant ist hierbei, ob diese Freigabe durch den Fahrzeughersteller, den Reifenhersteller oder durch einen Dritten erstellt wurde.

In der Öffentlichkeit kursiert zwar immer wieder das Gerücht, dass die Reifenbindung für Motorräder aufgehoben ist, richtig ist das jedoch nicht. Dies hat den Hintergrund, dass Motorräder auf Deutschlands Autobahnen in Geschwindigkeitsbereiche kommen, in denen selbst die geringsten der negativen Eigenschaften einer Reifenpaarung Auswirkungen zeigen, die durchaus zu gefährlichen Fahrsituationen führen können. Zudem muss der Fahrzeughersteller, respektive der Reifenhersteller, gewährleisten, dass sein Fahrzeug auch in diesen Höchstgeschwindigkeitsbereichen gefahren werden kann, ohne dass dabei die Fahrsicherheit durch eine Bereifung, die nicht wirklich mit dem Motorrad harmoniert, gefährdet wird.

Vor diesem Hintergrund finden jedes Jahr einmal unter großem Aufwand gemeinsame Reifentests von Motorradindustrie und Reifenindustrie statt, bei der ausgewählte Fahrer jede uns zur Verfügung gestellte Reifenpaarung fahren und bewerten. Positive Resultate führen zu einer Reifenempfehlung.

Größte Priorität genießt innerhalb der Bewertungskriterien der Punkt Stabilität im Hochgeschwindigkeitsbereich. Einen hohen Stellenwert haben aber auch Shimmy- und Kickbackneigung, das Aufstellmoment beim Bremsen in Kurven und das Einlenkverhalten.

Die Reifenfreigaben hat unser Haus in der Vergangenheit nach den Testfahrten mit dem TÜV Hessen zusammen erstellt. Mittlerweile sprechen wir für das aktuelle Modellprogramm lediglich Reifenempfehlungen aus. Die Reifengutachten für diese Bereifungen werden derzeit generell durch den Reifenhersteller erstellt und können über diesen auch bezogen werden.

Welcher Reifen passt zu meinem Motorrad?

Am Beginn dieser Seite können Sie mögliche Reifenfreigaben für Ihr Fahrzeug einsehen. Wählen Sie über die verschiedenen Auswahlpunkte möglichst genau Ihr Fahrzeug aus.

Das eigentliche Dokument zur Reifenfreigabe können Sie dann von der jeweiligen Internetseite der Reifenhersteller herunterladen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Reifenherstellern und den jeweiligen Link auf deren Homepage. Sollte Kawasaki die Freigabe selbst erstellt haben, erhalten Sie das Gutachten über einen Kawasaki-Vertragshändler.

Auswahl Reifenhersteller

1 Bridgestone Deutschland GmbH
Justus-von-Liebig-Str. 1
61352 Bad Homburg
Tel: 06172/408-255 Fax: 06172 / 408-249
http://www.bridgestone-mc.de
2 Continental Reifen Deutschland GmbH
- Motorradreifen -
Continentalstraße 3-5
34497 Korbach
Tel: 0511/938 01 Fax: 0511/58-2240
service.motorrad@conti.de
http://www.conti-moto.de
3 Cooper Tire & Rubber Company Deutschland GmbH
Breitefeld 13
64839 Münster
Tel: 06071/928600 Fax:06071/ 9286060
rost@avonreifen.de
http://www.avon-motorradreifen.de
4 Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH
Dunlopstraße 2
63450 Hanau
Tel: 0800/1305131 Fax: 0800/1305132
contact@tireinfocenter.de 
http://www.dunlop-motorrad.de
5 Pirelli Motorradreifen GmbH
Gneisenaustraße 15
80992 München
Tel: 089/14908- 0, Fax: 089/14908-510
http://www.metzelermoto.de / www.pirellimoto.de
6 Pirelli Motorradreifen GmbH
Gneisenaustraße 15
80992 München
Tel: 089/14908- 0, Fax: 089/14908-510
http://www.metzelermoto.de / www.pirellimoto.de
7 Michelin Reifenwerke AG & Co. KgaA
Michelinstraße 4
76185 Karlsruhe
Tel: 0721/530-3918 Fax: 0721/530-3099
http://www.michelin-motorrad.de

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11. Rückruf/Service-Hinweise

Kawasaki unterzieht seine Produkte ständigen Qualitätskontrollen. Im Rahmen der Serienfertigung besteht jedoch wie bei allen Herstellern die Möglichkeit, dass Unzulänglichkeiten im Material, in der Technik oder der Produktion auftreten, die ggf. nachgebessert werden müssen. In solchen Fällen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen würde Kawasaki eine Rückrufaktion starten und die Kunden der betroffenen Fahrzeuge persönlich und/oder durch den Vertragshändler informieren.

Daher sollten Sie unbedingt Wert darauf legen, dass Ihre Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) bei Kawasaki und/oder Ihrem Händler korrekt hinterlegt sind bzw. wichtige Änderungen (Halterwechsel oder neue Anschrift) mitgeteilt werden. Ob Ihre Anschrift für solche Zwecke korrekt gespeichert wurde, können Sie auf dem Anschreiben überprüfen, mit dem Sie den Garantieaufkleber für das Garantie- und Kundendienstheft erhielten bzw. auf dem Anschreiben für Halterwechsel.

Änderungen teilen Sie bitte Ihrem Kawasaki-Vertragshändler mit.

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12. Schlüssel und Wegfahrsperre

Bei Fahrzeugen ohne elektronische Wegfahrsperre erhalten Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug 2 Schlüssel, die einen schwarzen oder grauen Schaft haben.
Bei Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre erhalten Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug 3 Schlüssel (Ausnahme GTR). Zwei davon haben einen schwarzen Schaft. Ein Schlüssel hat einen roten Schaft. Diesen „roten Schlüssel“ (Master-Key) sollten Sie unbedingt an einem sicheren Ort aufbewahren. Ohne diesen Schlüssel können keine Nachschlüssel angefertigt werden.

Weiterhin ist am Schlüsselring ein silberfarbenes Metallplättchen mit einer eingestanzten Nummer befestigt. Auch diese wird zum Anfertigen eines Nachschlüssels benötigt. Das Metallplättchen sollten Sie an einem sicheren Ort – mit dem „roten Schlüssel“ zusammen (sofern vorhanden) – aufbewahren!
Prüfen sie auch, dass die Schlüsselnummer auf der ersten Seite Ihres Garantie- und Kundendienstheftes notiert ist. Kawasaki speichert diese Schlüsselnummern nicht automatisch!

Bei Verlust eines Schlüssels wenden Sie sich an einen Kawasaki-Vertragshändler. Mit der Schlüsselnummer und dem roten Schlüssel kann ein Ersatzschlüssel angefertigt und der Wegfahrsperrenchip (sofern vorhanden) auf Ihr Fahrzeug programmiert werden.

Fahrzeuge mit Wegfahrsperre haben am Zündschloss eine entsprechende Kennzeichnung.

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13. Werkstatthandbücher/Reparaturanleitungen

Werkstatthandbücher sind in aller Regel mit einem Copyright-Vermerk versehen, der in den meisten Fällen direkt beim Hersteller, Kawasaki Heavy Industries, Japan, liegt. Diese Handbücher stehen in erster Linie autorisierten Kawasaki-Händlern für ihr Werkstattgeschäft zur Verfügung und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, Dritten zur Verfügung gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Werkstatthandbücher (CD-ROM und in Einzelfällen Buch) käuflich zu erwerben. Hinsichtlich Verfügbarkeit und Preis und ggf. Bestellung wenden Sie sich bitte an einen Kawasaki-Vertragshändler.

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14. Zulassungsdokumente, Datenblätter, Bescheinigungen

Eintragung einer Leistungsänderung:

1. von der Serienleistung auf eine andere Leistung

Über Ihren Kawasaki-Vertragshändler erhalten Sie das entsprechende Leistungsgutachten (Teilegutachten oder Auszug aus der EGBE). Dieses Dokument benötigt zunächst eine TÜV-Hauptstelle oder eine andere Prüfstelle zur Erstellung eines Gutachtens bzw. Prüfberichtes, mit dem Sie die geänderten Leistungsdaten dann bei einer Zulassungsbehörde eintragen lassen können. Bei der Eintragung auf eine geringere Leistung benötigt die Behörde jedoch in jedem Fall auch die Bestätigung eines Fachbetriebs, dass das Motorrad technisch dem im Gutachten beschriebenen Leistungsstand entspricht.

2. zurück auf die Serienleistung

Da über die Serienleistung Ihres Motorrads kein Gutachten existiert, sondern in diesem Fall die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder die EGBE (Europäische Gesamtbetriebserlaubnis) zum Tragen kommt, müssen Sie Ihr Motorrad einer TÜV-Hauptstelle oder einer anderen Prüfstelle, die Zugriff auf ABE/EGBE-Daten hat, vorführen. Hier werden die Leistungsdaten direkt der vorliegenden ABE/EGBE entnommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. In einigen Fällen ist es möglich, auf die ursprünglichen Daten aus dem Fahrzeugbrief zurück zu greifen. Die Ursprungsdaten können aus dem CoC-Papier (Certificate of Conformity) entnommen werden.

Zulassen eines Motorrads aus dem Ausland:

1. für das ein vergleichbares Modell in Deutschland homologiert wurde (ABE).

Wenn Sie ein Motorrad im Ausland erwerben, müssen Sie über die Zulassungsbehörden eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) beantragen. Wenn aufgrund der Homologation eines vergleichbaren deutschen Modells eine ABE für diesen Modelltyp vorliegt, kann Ihr Motorrad mittels einer Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation mit dieser ABE „abgeglichen“ werden.

Wenn Ihr Motorrad der ABE entspricht, werden Ihnen neue Zulassungsdokumente auf Basis eines Prüfberichts eines amtlich anerkannten Sachverständigen durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. Werden jedoch Abweichungen zur ABE festgestellt, liegt es im Ermessensbereich den Prüfingenieurs, ob Ihr Motorrad in dieser Form zugelassen werden kann oder ob es „umgerüstet“ werden muss.

2. für das kein vergleichbares Modell in Deutschland homologiert wurde.

Wenn Sie ein solches Motorrad im Ausland erwerben, für das somit keine ABE existiert, müssen innerhalb einer Einzelabnahme sämtliche Fahrzeugdaten durch entsprechende Prüfungen ermittelt werden. D. h. Sie müssen über die Zulassungsbehörde ein Zulassungsdokument Teil 1 und 2 beantragen. Zum Erstellen dieser Dokumente wird ein Prüfbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation benötigt. Dieser muss bei der Prüfung des Fahrzeuges alle Teile nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen einer Einzelprüfung unterziehen.

3. für das eine Europäische Gesamtbetriebserlaubnis (WVTA) existiert.

Wenn Sie ein Motorrad im Ausland erwerben, für das eine europäische Genehmigung (WVTA: Whole Vehicle Type Approval) erstellt wurde, können Sie dies mittels des CoC-Dokuments, welches in der Regel mit dem Fahrzeug an den Erstbesitzer ausgehändigt wird, problemlos zulassen. Sollte kein CoC-Dokument beim Fahrzeug dabei sein, können Sie dieses in erster Linie über den entsprechenden Importeur, der das Fahrzeug vertrieben hat, oder über die Kawasaki Zentrale in den Niederlanden erstellen lassen. Die entsprechenden Kontaktdaten der Importeure finden Sie auf unserer europäischen Kawasaki-Seite unter:

www.kawasaki-europe.eu

Ein CoC-Papier können Sie über cocrequest@kawasaki.nl auch direkt über die europäische Kawasaki-Zentrale anfordern.

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