Unser Service für Kawasaki-Fahrer

Sie suchen weiterführende Infos zu Kawasaki-Fahrzeugen? Dann sind Sie hier genau richtig. Einfach das gewünschte Thema auswählen: Von Fahrerhandbüchern bis zu häufig gestellten Fragen.


Fahrzeugabfrage/Rückrufmaßnahme

Unter folgendem Link können Sie überprüfen, ob Ihr Fahrzeug von einer Produktkampagne bzw. von einem Rückruf betroffen ist:
http://www.ktisc.eu/k-tisc/vehicle/lookupForm


 

Häufig gestellte Fragen

 

1. Fahrzeugpflege, Fahrzeugreinigung, Batterie, Überwinterung

Zusätzlich zu den Hinweisen in der Bedienungsanleitung für Ihr Fahrzeug haben wir einige wichtige Punkte nachfolgend zusammengefasst.

Fahrzeugpflege und Reinigung:

Regelmäßige und fachgerechte Pflege sind die Grundvoraussetzungen, dass Sie lange ungetrübten Fahrspaß mit Ihrer Maschine genießen können.

Fahrten bei Regen und insbesondere Fahrten im Winter oder kurz danach, wenn noch reichlich Streusalz auf den Straßen ist, sind die größte Gefahr, dass Korrosion an vielen Bauteilen Ihres Fahrzeuges auftreten kann.
Es ist deshalb unerlässlich, insbesondere nach Fahrten im Salz, das Fahrzeug gründlich mit Wasser abzuspülen (kein Hochdruckreiniger!) und dabei auch besonderes Augenmerk auf verdeckte Stellen zu legen, die Spritzwasser ausgesetzt sind.

Hinweise zu "matten/mattglänzenden Lacken" laut Betriebsanleitungen:
Matte/Mattglänzende Lacke

Reinigung des matten/mattglänzenden Lacks:

  • Zum Waschen des Motorrads immer ein mildes, neutrales Reinigungsmittel und Wasser verwenden.
  • Durch zu starkes Reiben der lackierten Oberfläche kann der Matteffekt/Mattglanzeffekt verlorengehen.
  • Im Zweifelsfall den Rat eines autorisierten Kawasaki-Vertragshändlers/Servicehändlers einholen.


Pflegemittel
Kawasaki Motors Europe empfiehlt als Pflegemittel für matte/mattglänzende Lackoberflächen Produkte, die von der Schweizer Firma Swissvax vertrieben werden. Über den Link www.swissvax.com finden Sie weitere Informationen und Bezugsquellen.

ATV; Sport Quad und Mule
Da die Verkleidungsoberflächen von ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeugen sehr kratzempfindlich sind, dürfen sie nur mit Wasser, milden Reinigungsmittel und weichen Reinigungstüchern gereinigt werden. Niemals kratzende Tücher oder scheuernde Reinigungsmittel verwenden.
Besondere Vorsicht ist auch bei der Reinigung im Bereich von Lagern, Wellendichtringen, Seilzügen, Bremsen, Vergasern und elektrischen Bauteilen zu beachten.

Wie ist die Empfehlung zum Kraftstofftank und Kraftstoffsystem?

Entsprechend der Betriebsanleitung ist zur Überwinterung und längerer Stilllegung der Kraftstofftank eigentlich völlig zu entleeren. Dies ist nicht immer ganz einfach und bei den modernen Bauformen der Tanks gelingt dies auch nicht immer vollständig. Wird ein Fahrzeug nur einen Winter stillgelegt, ist es am einfachsten, den Kraftstofftank ganz aufzufüllen. Somit kann es im Innern nicht zu Korrosion kommen. Dies ist insbesondere bei Fahrzeugen neuerer Generation empfehlenswert, da hier der restliche Kraftstoffkreislauf nicht besonders behandelt werden muss. Anders ist dies bei Fahrzeugen mit Vergasertechnik, bei denen die Schwimmerkammern immer komplett entleert werden sollten.

Müssen Metallflächen besonders behandelt werden?

Zunächst ist eine gründliche Reinigung nach der letzten Fahrt unbedingt erforderlich. Eloxierte Oberflächen dürfen nur mit milden Pflegemitteln gereinigt werden. Alle metallischen Oberflächen sollten dann mit handelsüblichem Sprühöl benetzt werden. Dies bietet einen guten Korrosionsschutz. Die Antriebskette und Seilzüge sollten geschmiert werden.

top  nach oben

 

2. Garantie / GarantiePlus

Kawasaki garantiert für einen Zeitraum von 2 Jahren (*) ohne Kilometerbegrenzung, dass das Produkt frei von Herstellungsfehlern ist.

Für Motorräder kann diese Garantie um weitere 2 Jahre mit der Kawasaki CARE GarantiePlus verlängert werden.

Kawasaki CARE (K-CARE) GarantiePlus, das Zusatzschutzpaket von Kawasaki mit Garantieverlängerung, bietet alle Voraussetzungen, damit sich Ihre Investition durch den langen und zuverlässigen Dienst Ihrer Maschine auf Jahre hinaus rentiert.

Bei Ablauf der Original-Werksgarantie tritt K-CARE in Kraft, ohne dass Sie es überhaupt wahrnehmen. K-CARE verlängert den Garantieschutz für Ihre Maschine ohne Kilometerbegrenzung.

Das Paket kann sich leicht bezahlt machen. Im unwahrscheinlichen Fall eines Defekts an Ihrer Maschine können für Arbeitsleistungen und Teile schnell Kosten anfallen, die über dem Gesamtwert des Pakets liegen. Geht ein Teil, für das die Garantie gilt, auf Grund eines Fertigungsfehlers kaputt, wird es von Kawasaki kostenlos repariert oder ersetzt - so einfach ist das. Keine Überraschungen und keine Kosten für Arbeitsleistungen oder Teile. Was in der Garantie enthalten ist, ist auch geschützt.

Und besser noch: Wenn der Zeitpunkt kommt, an dem Sie Ihre Maschine verkaufen oder in Zahlung geben, kann ihr Garantieschutz ohne Zusatzkosten auf den neuen Besitzer übertragen werden, was den Wiederverkaufswert Ihrer Investition erhöht.

Bitte beachten Sie: Zubehör und Zubehörkits sind von zusätzlichen Garantieleistungen (GarantiePlus) ausgeschlossen. Alle Details dazu erfahren Sie von Ihrem Kawasaki- Vertragspartner /Servicehändler.

(*) Ausnahmen oder Ausschlüsse bei Gelände/Wettbewerbs-Fahrzeugen, KX-Modellen, Jet Ski® und Mule. Fragen Sie hierzu bitte einen Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler.

top  nach oben

 

3. Grün kontra Grau – Gehen Sie auf Nummer sicher!

Die Schnäppchenjagd hat in Deutschland Hochkonjunktur. Das führt letztendlich aber zu einer Beeinträchtigung des Fachhandels. Dabei bleiben Service und Beratungskompetenz auf der Strecke – besonders bei einem technisch aufwändigen Produkt kann dies nicht in Ihrem Sinne sein. Denn nur der Fachhandel ist in der Lage, Ihnen den Spaß an Ihrem Traumbike lange zu erhalten. Wer am Anfang spart, legt am Ende mit Sicherheit drauf!
Nur beim Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler bekommen Sie die Werksgarantie, die den fachgerechten Service durch regelmäßig von Kawasaki geschulte Techniker voraussetzt.

  • Nur beim Vertragspartner können Sie für Ihr Motorrad gegen Aufpreis Ihre Werksgarantie auf insgesamt 4 Jahre mit GARANTIEPLUS verlängern lassen.

K-CARE Garantie Plus

  • Nur der Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler bekommt die nötigen Ersatzteile im Falle eines Rückrufs direkt. Damit kommen Sie als sein Kunde schneller zum Zuge.
  • Nur beim Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler sind Original-Ersatzteile schneller und billiger zu haben.
  • Nur Original-Ersatzteile sichern Ihren Garantieanspruch. Hohe Qualitätsanforderungen geben Ihnen einen beruhigenden Sicherheitsvorsprung.

Kawasaki Genuine Parts

  • Nur Original-Zubehör wurde von Kawasaki in Japan getestet und freigegeben. Billige Alternativen machen unnötig Ärger.

Kawasaki Genuine Accessories

  • Nur bei Ihrem Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler können Sie die neuen Modelle als erstes sehen und Probe fahren. Dank KawasakiRENT auch gerne ein paar Tage länger.

KawasakiRENT 

  • Nur regelmäßig beim Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler gewartete Fahrzeuge erzielen hohe Gebrauchtpreise.
  • Nur bei offiziell importierten Motorrädern sind Sie sicher, wenn es um Zulassung, TÜV und Ersatzteilversorgung geht. Grauimporte haben oftmals andere technische Spezifikationen. Das kann Probleme mit sich bringen.
  • Nur beim Vertragspartner bekommen Sie die günstige Kawasaki-Finanzierung oder können sich für Kawasaki Easy to Bike (E2B) entscheiden.

Kawasaki E2B

top  nach oben

 

4. Inspektion/Service/Kundendienstheft

Um Ihr Fahrzeug optimal nutzen zu können, ist eine regelmäßige Wartung und Pflege unerlässlich. Neben den routinemäßigen Sicherheitschecks, die Sie unbedingt vor Fahrantritt selbst vornehmen sollten, haben wir für jedes Modell einen individuellen Inspektionsplan ausgearbeitet. Nach bestimmten Laufleistungen (Vielfahrer) oder gewissen Zeitabständen (Wenigfahrer) mindestens einmal jährlich sollte Ihr Fahrzeug bei einem Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler entsprechend unserer Wartungsvorgaben überprüft werden. Diese Überprüfungen dienen Ihrer Sicherheit, sorgen für einen langen Werterhalt und sichern Ihnen die Garantie.

Unsere Wartungspläne werden ebenso regelmäßig überprüft. Nach ausgeführter Inspektion händigt Ihnen Ihr Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler den Wartungsplan für Ihr Fahrzeug mit individuellen Hinweisen aus.

Das Garantie- und Kundendienstheft ist ein wichtiges Begleitdokument für Ihr Fahrzeug. Hier werden die grundlegenden Fahrzeugdaten aufgeführt, und es dient als Nachweis für die durchgeführten regelmäßigen Wartungen und Fahrzeugüberprüfungen. Führen Sie dieses Dokument bei Reisen im EU Bereich stets mit.

Geht das Garantie- und Kundendienstheft einmal verloren, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler, der Ihnen ggf. ein neues Heft ausstellen kann. Zum Nachweis über die durchgeführten Inspektionen müssen Sie dann die jeweiligen Rechnungen vorweisen.

top  nach oben

 

5. Kraftstoffe

Welchen Kraftstoff Sie in Ihrem Fahrzeug verwenden sollen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges bzw. den Aufklebern auf dem Fahrzeugtank. Derzeit werden an deutschen Tankstellen folgende Sorten Ottokraftstoff angeboten:

  • Superbenzin, Oktanzahl (ROZ) 95
  • E 10 Superbenzin, Oktanzahl (ROZ) 95
  • Super Plus, Oktanzahl (ROZ) 98

Darüber hinaus wird an einigen Tankstellen Kraftstoff mit einer Oktanzahl (ROZ) 100 und höher angeboten. Dieser zeichnet sich durch eine noch höhere Klopffestigkeit gegenüber dem Super Plus-Kraftstoff aus.

Dieselkraftstoffe
In Bezug auf Dieselkraftstoff ist auf die Cetanzahl zu achten. Für unsere MULE Fahrzeuge mit Dieselmotor wird eine Mindestcetanzahl von 40 (ASTM D975) empfohlen. Der Schwefelgehalt sollte unter 0,05% liegen.
Bei Betrieb in kalten Witterungen oder in Höhen von über 1500 m wird Dieselkraftstoff mit höherer Cetanzahl empfohlen.

Derzeit werden an deutschen Tankstellen folgende Sorten Dieselkraftstoffe angeboten:
Diesel, Mindest Cetanzahl 51 (EU-Norm 590)
Premium Diesel, ca. Cetanzahl 55 bis 60

Der „Premium“-Kraftstoff mit hoher Cetanzahl verbessert das Kaltstartverhalten und die Leistungsentfaltung bei kaltem Motor.

Der von November bis März erhältliche Winterdiesel erlaubt den Motorbetrieb bei Umgebungstemperaturen hinunter bis ca. -20°C.

Bio-Kraftstoff/E10-Kraftstoff
Basierend auf der Direktive 2003/30/EC, forderte die EU von ihren Mitgliedsstaaten, dass bestimmte Anteile der zum Transport bestimmten Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen.

Deutschland hat dementsprechend das Biokraftstoffquotengesetz verabschiedet, das genaue Vorgaben über den Anteil an Biokraftstoffen macht. Dies geschieht durch Beimischung von biogenen Komponenten, z.B. Bioethanol in Ottokraftstoffe.

Derzeit liegt die Beimischungsquote in Deutschland bei Superbenzin und Super Plus ca. 5-6%.

Kawasaki CARE E 10

Zum Jahreswechsel 2010/2011 haben die Tankstellen in Deutschland den Kraftstoff „E10“ eingeführt (10 Volumenprozent Ethanol zum Ottokraftstoff).
Dieser wird auch europaweit eingeführt.

Kawasaki hat bereits einen Großteil seiner aktuellen Fahrzeugpalette überprüft. Eine Liste mit Fahrzeugen, bei denen -entgegen der Hinweise in der Betriebsanleitung- die Verwendung von E10-Kraftstoff unbedenklich ist, können Sie sich hier herunterladen „Download E10-Liste“. Alle Fahrzeuge, die in der Liste nicht aufgeführt sind, wurden von Kawasaki noch nicht auf ihre E10-Tauglichkeit überprüft. Diese sind mit Kraftstoff zu betanken, der den Empfehlungen in der Betriebsanleitung entspricht und einen geringeren oder keinen Anteil an Bioethanol enthält.

Was sollten Sie bei der Verwendung von Bio-Kraftstoff beachten oder wissen?

Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff, dem Bioethanol beigemischt ist, lackierte Flächen angreifen und beschädigen kann. Sollte also Kraftstoff in Kontakt mit Lack- oder Kunststoffbauteilen kommen empfehlen wir, diesen umgehend zu entfernen. Dies gilt für regulären Kraftstoff und umso mehr für Bio-Kraftstoff.

Sollte Ihr Fahrzeug in o. g. Auflistung nicht geführt sein (dies betrifft überwiegend ältere Fahrzeuge mit Vergasertechnologie) lesen Sie bitte folgende Hinweise:

E10-Kraftstoff kann die Performance eines Motors beeinträchtigen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Spitzenleistung, sondern auch auf Leistungsentfaltung sowie Laufkultur und kann folgende Probleme mit sich bringen: instabiles Standgas, schlechteres Ansprechverhalten, Motorklingeln etc.
Tauchen diese Symptome auf wird empfohlen, Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol-Anteil nachzutanken.
Falls Sie mit Ihrer Kawasaki in Ländern unterwegs sind, die ausschließlich E10-Kraftstoff an den Tankstellen anbieten, müssen Sie mit oben genannten Symptomen rechnen. Daher sollten Sie frühestmöglich wieder Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol-Anteil tanken.
Sollten Probleme mit E10-Kraftstoff auftreten, kann alternativ Super Plus mit 98 ROZ getankt werden. Dieser Kraftstoff ist in vielen Ländern zusätzlich erhältlich.

Bio-Dieselkraftstoffe
In normalen Diesel Kraftstoffen sind nach DIN 51628 max. 7% Bio-Diesel enthalten. Unsere MULE Fahrzeuge mit Dieselmotor sind nicht für den Betrieb mit höher prozentigen Bio-Dieseln freigegeben. 

top  nach oben

 

6. Kulanz

Kawasaki bietet ein umfangreiches Garantiepaket an, das die Kunden über einen Zeitraum von 2 bis zu 4 Jahren (GarantiePLUS) ohne Kilometerbegrenzung von Reparaturkosten freistellt, sofern eine herstellerseitige Ursache für einen Schaden zugrunde liegt. Derartige Fehler zeigen sich meist nach geringer Laufzeit oder innerhalb der Garantiezeit.

Mit zunehmender Laufleistung und Fahrzeugalter wirken sich jedoch auch nutzungsbedingte Einflüsse auf die Bauteile eines Fahrzeuges aus und so kann es notwendig werden, bestimmte Teile gegebenenfalls zu erneuern oder zu überarbeiten.

Auf Grund der hohen Fahrzeugqualität in Verbindung mit dem umfangreichen Garantiepaket ist es nicht notwendig, eine generelle Kulanzregelung zu treffen.

Eine individuelle Kulanzleistung nach Ablauf der Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und untrennbar an eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Technische Gegebenheiten, Fahrzeugalter und Laufleistung, regelmäßige Wartung und Servicetreue, Verwendung von GarantiePlus u. a. sind Grundvoraussetzungen für Kulanzentscheidungen. Nur bei Vorliegen aller Gegebenheiten besteht die Möglichkeit einer Prüfung, ob ein Kunde kurz nach der Garantie oder bei unerwarteten herstellerbedingten Ausfallursachen teilweise von zu erwartenden Aufwendungen freigestellt werden kann.

top  nach oben

 

7. Lacke, Lackstifte, Lacksprühdosen

Unseren Fahrzeugen ist kein Lack-Farbcode zugeordnet. Lacke, Lackstifte und Lacksprühdosen sind nur über den freien Aftersales- und Teilemarkt erhältlich. Als nationaler Anbieter mit einem sehr großen Umfang an verfügbaren Farben hat sich die Firma R. H. Lacke GmbH herausgestellt. Über den Link www.motorradlack.de erhalten Sie Zugriff auf die Angebotspalette dieses Anbieters.

Weiterhin ist auf europäischer Ebene die Firma RS Motorbike Paint als autorisierter Lieferant für Kawasaki tätig. Sie erreichen diese über den Link www.rsbikepaint.com .

Auch Ihr Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler berät Sie gerne in Sachen Lack.

top  nach oben

 

8. Öle

Die für Ihr Fahrzeug zu verwendende Ölsorte entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges. Eine Ölberatung erhalten Sie natürlich auch bei jedem Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler .

Kawasaki empfiehlt:

elfMOTO

top  nach oben

 

9. Prospekte

Aktuelles Prospektmaterial halten unsere Kawasaki-Vertragspartner jederzeit für Sie bereit. Des Weiteren können Sie unter www.kawasaki.de zu jedem Modell ein ausführliches Datenblatt mit allen Informationen ansehen.

top  nach oben

 

10. Reifen

In Deutschland dürfen Motorräder nur mit einer Bereifung gefahren werden, die auch für dieses Fahrzeug freigegeben ist. Irrelevant ist hierbei, ob diese Freigabe durch den Fahrzeughersteller, den Reifenhersteller oder durch einen Dritten erstellt wurde.

In der Öffentlichkeit kursiert zwar immer wieder das Gerücht, dass die Reifenbindung für Motorräder aufgehoben ist, richtig ist das jedoch nicht. Dies hat den Hintergrund, dass Motorräder auf Deutschlands Autobahnen in Geschwindigkeitsbereiche kommen, in denen selbst die geringsten der negativen Eigenschaften einer Reifenpaarung Auswirkungen zeigen, die durchaus zu gefährlichen Fahrsituationen führen können. Zudem muss der Fahrzeughersteller, respektive der Reifenhersteller, gewährleisten, dass sein Fahrzeug auch in diesen Höchstgeschwindigkeitsbereichen gefahren werden kann, ohne dass dabei die Fahrsicherheit durch eine Bereifung, die nicht wirklich mit dem Motorrad harmoniert, gefährdet wird.

Vor diesem Hintergrund finden jedes Jahr einmal unter großem Aufwand gemeinsame Reifentests von Motorradindustrie und Reifenindustrie statt, bei der ausgewählte Fahrer jede uns zur Verfügung gestellte Reifenpaarung fahren und bewerten. Positive Resultate führen zu einer Reifenempfehlung.

Größte Priorität genießt innerhalb der Bewertungskriterien der Punkt Stabilität im Hochgeschwindigkeitsbereich. Einen hohen Stellenwert haben aber auch Shimmy- und Kickbackneigung, das Aufstellmoment beim Bremsen in Kurven und das Einlenkverhalten.

Die Reifenfreigaben hat unser Haus in der Vergangenheit nach den Testfahrten mit dem TÜV Hessen zusammen erstellt. Mittlerweile sprechen wir für das aktuelle Modellprogramm lediglich Reifenempfehlungen aus. Die Reifengutachten für diese Bereifungen werden derzeit generell durch den Reifenhersteller erstellt und können über diesen auch bezogen werden.

Welcher Reifen passt zu meinem Motorrad?

Am Beginn dieser Seite können Sie mögliche Reifenfreigaben für Ihr Fahrzeug einsehen. Wählen Sie über die verschiedenen Auswahlpunkte möglichst genau Ihr Fahrzeug aus.
Das eigentliche Dokument zur Reifenfreigabe können Sie dann von der jeweiligen Internetseite der Reifenhersteller herunterladen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Reifenherstellern und den jeweiligen Link auf deren Homepage. Sollte Kawasaki die Freigabe selbst erstellt haben, erhalten Sie das Gutachten über einen Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler.

Für ATV, Sport Quad und MULE Reifen gibt es keine Fahrzeug gebundenen Reifenfreigaben.
Über diese „Off ROAD“ Bereifungen gibt es technische Datenblätter der Reifenhersteller, die über eine Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.

Auswahl Reifenhersteller

Bridgestone Bridgestone Deutschland GmbH
Justus-von-Liebig-Str. 1
61352 Bad Homburg
Tel: 06172/408-255 Fax: 06172 / 408-249
http://www.bridgestone.de/
Continental Continental Reifen Deutschland GmbH
- Motorradreifen -
Continentalstraße 3-5
34497 Korbach
Tel: 0511/938 01 Fax: 0511/58-2240
service.motorrad@conti.de
http://www.conti-moto.de
Avon Tyres Cooper Tire & Rubber Company Deutschland GmbH
Breitefeld 13
64839 Münster
Tel: 06071/928600 Fax:06071/ 9286060
rost@avonreifen.de
http://www.avon-motorradreifen.de
4 Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH
Dunlopstraße 2
63450 Hanau
Tel: 0800/1305131 Fax: 0800/1305132
contact@tireinfocenter.de 
http://www.dunlop-motorrad.de
IRC-Logo MC Reifenservice
Alfred Schenk
Taubenbrunnen 13
97534 Waigolshausen
Tel: 09384/8133
Fax: 09384/8233

schenk@mc-reifen.de
www.mc-reifen.de
www.irc-reifen.de
Pirelli Pirelli Motorradreifen GmbH
Gneisenaustraße 15
80992 München
Tel: 089/14908- 0, Fax: 089/14908-510
http://www.metzelermoto.de / www.pirellimoto.de
Metzeler Pirelli Motorradreifen GmbH
Gneisenaustraße 15
80992 München
Tel: 089/14908- 0, Fax: 089/14908-510
http://www.metzelermoto.de / www.pirellimoto.de
Michelin Michelin Reifenwerke AG & Co. KgaA
Michelinstraße 4
76185 Karlsruhe
Tel: 0721/530-3918 Fax: 0721/530-3099
http://www.michelin-motorrad.de
Maxxis Maxxis International GmbH
Kaddenbusch 31
25578 Dägeling
Tel: 04821-8906-0
Fax: 04821- 8906-70

info@maxxis.de
http://www.maxxis.de

top  nach oben

 

11. Rückruf/Service-Hinweise

Kawasaki unterzieht seine Produkte ständigen Qualitätskontrollen. Im Rahmen der Serienfertigung besteht jedoch wie bei allen Herstellern die Möglichkeit, dass Unzulänglichkeiten im Material, in der Technik oder der Produktion auftreten, die ggf. nachgebessert werden müssen. In solchen Fällen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen würde Kawasaki eine Rückrufaktion starten und die Kunden der betroffenen Fahrzeuge persönlich und/oder durch den Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler informieren.

Daher sollten Sie unbedingt Wert darauf legen, dass Ihre Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) bei Kawasaki und/oder Ihrem Händler korrekt hinterlegt sind bzw. wichtige Änderungen (Halterwechsel oder neue Anschrift) mitgeteilt werden. Ob Ihre Anschrift für solche Zwecke korrekt gespeichert wurde, können Sie auf dem Anschreiben überprüfen, mit dem Sie den Garantieaufkleber für das Garantie- und Kundendienstheft erhielten bzw. auf dem Anschreiben für Halterwechsel.

Änderungen teilen Sie bitte Ihrem Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler mit.

top  nach oben

 

12. Schlüssel und Wegfahrsperre

Originalschlüssel
Bei Fahrzeugen ohne elektronische Wegfahrsperre erhalten Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug 2 Schlüssel.

Fahrzeuge mit Wegfahrsperre haben am Zündschloss die Kennzeichnung IMMOBILIZER.
Sie erhalten mit Ihrem neuen Fahrzeug, bis einschließlich Modelljahr 2010, 3 Schlüssel (Ausnahme 1400 GTR). 
Zwei davon haben einen schwarzen Schaft. Ein Schlüssel hat einen roten Schaft. Diesen „roten Schlüssel“ (Master-Key) sollten Sie unbedingt an einem sicheren Ort aufbewahren. Ohne diesen Schlüssel können keine Nachschlüssel angefertigt werden.
Fahrzeuge ab Modelljahr 2011 werden mit 2 Schlüsseln mit schwarzem Schaft ausgeliefert. Mit jedem dieser Schlüssel können Nachschlüssel angefertigt werden.
Bei allen Neufahrzeugen wird zusätzlich ein silberfarbenes Metallplättchen mit einer eingestanzten Nummer am Schlüsselring mitgeliefert. Mit Hilfe dieser Nummer kann ein Nachschlüssel erstellt werden. Das Metallplättchen sollten Sie an einem sicheren Ort – mit dem „roten Schlüssel“ zusammen (sofern vorhanden) – aufbewahren!
Prüfen sie auch, dass die Schlüsselnummer auf der ersten Seite Ihres Garantie- und Kundendienstheftes notiert ist. Kawasaki speichert diese Schlüsselnummern nicht automatisch!

Die 1400 GTR Modelle sind mit KIPASS (Kawasaki’s Intelligent Proximity Activation Start System) ausgerüstet. Bei diesem System gibt es einen mechanischen Zündschlüssel der verriegelt am Fahrzeug verbleibt. Bis Modelljahr 2009 wurden 2 Fernbedienungen (Schlüsselanhänger/tragbare Schlüssel) mitgeliefert, welche zusätzlich je einen mechanischen Notschlüssel beinhalteten. Ab dem Modelljahr 2010 wird 1 Fernbedienung (Schlüsselanhänger/tragbare Schlüssel) und 1 Notschlüsselkarte mit mechanischem Notschlüssel mitgeliefert.

ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeuge sind teilweise mit einer elektrischen Wegfahrsperre ausgerüstet und werden mit 2 Schlüsseln ausgeliefert.

Nachschlüssel
Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels wenden Sie sich an einen Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler.
Zum Anfertigen eines Nachschlüssels wird bei Fahrzeugen ohne Wegfahrsperre ein Originalschlüssel oder die Schlüsselnummer benötigt.

Bei Fahrzeugen mit Wegfahrsperre muss der „rote Schlüssel“ oder ab Modelljahr 2011 ein Originalschlüssel vorhanden sein um zusätzlich den Wegfahrsperrenchip auf Ihr Fahrzeug zu programmieren.

Die mechanischen Schlüssel der GTR können anhand eines vorhandenen Schlüssels nachgeschliffen werden. Zum Registrieren einer neuen Fernbedienung (Schlüsselanhänger/tragbarer Schlüssel) benötigen Sie eine aktive Fernbedienung (Schlüsselanhänger/tragbarer Schlüssel) oder die Notschlüsselkarte.

Bei ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeugen sind die Schlüsselnummern nicht zu identifizieren, es gibt aber die Möglichkeit nach dem Originalschlüssel Rohlinge zu bestellen die dann zum Originalschlüssel geschliffen werden müssen.

top  nach oben

 

13. Werkstatthandbücher/Reparaturanleitungen

Werkstatthandbücher sind in aller Regel mit einem Copyright-Vermerk versehen, der in den meisten Fällen direkt beim Hersteller, Kawasaki Heavy Industries, Japan, liegt. Diese Handbücher stehen in erster Linie autorisierten Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler für ihr Werkstattgeschäft zur Verfügung und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, Dritten zur Verfügung gestellt werden.

top  nach oben

 

14. Zulassungsdokumente, Datenblätter, Bescheinigungen

Eintragung einer Leistungsänderung:

Achtung:
Einige der Teilegutachten wurden aufgrund eines geänderten Qualitätssicherungssystems für ungültig erklärt und entsprechend gekennzeichnet. Inhaltlich sind die technischen Daten und Beschreibungen weiterhin zutreffend und können als Basis zur Abnahme nach §19(2) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüf-oder Überwachungsorganisation verwendet werden.

1. von der Serienleistung auf eine andere Leistung

Über Ihren Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler erhalten Sie das entsprechende Leistungsgutachten (Teilegutachten oder Auszug aus der EGBE). Dieses Dokument benötigt zunächst eine TÜV-Hauptstelle oder eine andere Prüfstelle zur Erstellung eines Gutachtens bzw. Prüfberichtes, mit dem Sie die geänderten Leistungsdaten dann bei einer Zulassungsbehörde eintragen lassen können. Bei der Eintragung auf eine geringere Leistung benötigt die Behörde jedoch in jedem Fall auch die Bestätigung eines Fachbetriebs, dass das Motorrad technisch dem im Gutachten beschriebenen Leistungsstand entspricht.

2. zurück auf die Serienleistung

Da über die Serienleistung Ihres Motorrads kein Gutachten existiert, sondern in diesem Fall die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder die EGBE (Europäische Gesamtbetriebserlaubnis) zum Tragen kommt, müssen Sie Ihr Motorrad einer TÜV-Hauptstelle oder einer anderen Prüfstelle, die Zugriff auf ABE/EGBE-Daten hat, vorführen. Hier werden die Leistungsdaten direkt der vorliegenden ABE/EGBE entnommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. In einigen Fällen ist es möglich, auf die ursprünglichen Daten aus dem Fahrzeugbrief zurückzugreifen. Die Ursprungsdaten können aus dem CoC-Papier (Certificate of Conformity) entnommen werden.

3. ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeuge

Da diese Fahrzeuge ohne Zulassungspapiere ausgeliefert werden, gibt es auch keine Gutachten für Leistungsänderungen.
Für weitere Nachfragen wenden Sie sich bitte an Ihren KAWASAKI ATV, Sport Quad oder MULE Händler.

Zulassen eines Motorrads aus dem Ausland:

1. für das ein vergleichbares Modell in Deutschland homologiert wurde (ABE).

Wenn Sie ein Motorrad im Ausland erwerben, müssen Sie über die Zulassungsbehörden eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) beantragen. Wenn aufgrund der Homologation eines vergleichbaren deutschen Modells eine ABE für diesen Modelltyp vorliegt, kann Ihr Motorrad mittels einer Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation mit dieser ABE „abgeglichen“ werden.

Wenn Ihr Motorrad der ABE entspricht, werden Ihnen neue Zulassungsdokumente auf Basis eines Prüfberichts eines amtlich anerkannten Sachverständigen durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. Werden jedoch Abweichungen zur ABE festgestellt, liegt es im Ermessensbereich des Prüfingenieurs, ob Ihr Motorrad in dieser Form zugelassen werden kann oder ob es „umgerüstet“ werden muss.

2. für das kein vergleichbares Modell in Deutschland homologiert wurde.

Wenn Sie ein solches Motorrad im Ausland erwerben, für das somit keine ABE existiert, müssen innerhalb einer Einzelabnahme sämtliche Fahrzeugdaten durch entsprechende Prüfungen ermittelt werden. D. h. Sie müssen über die Zulassungsbehörde ein Zulassungsdokument Teil 1 und 2 beantragen. Zum Erstellen dieser Dokumente wird ein Prüfbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation benötigt. Dieser muss bei der Prüfung des Fahrzeuges alle Teile nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen einer Einzelprüfung unterziehen.

3. für das eine Europäische Gesamtbetriebserlaubnis (WVTA) existiert.

Wenn Sie ein Motorrad im Ausland erwerben, für das eine europäische Genehmigung (WVTA: Whole Vehicle Type Approval) erstellt wurde, können Sie dies mittels des CoC-Dokuments, welches in der Regel mit dem Fahrzeug an den Erstbesitzer ausgehändigt wird, problemlos zulassen. Sollte kein CoC-Dokument beim Fahrzeug dabei sein, können Sie dieses in erster Linie über den entsprechenden Importeur, der das Fahrzeug vertrieben hat, oder über die Kawasaki Zentrale in den Niederlanden erstellen lassen. Die entsprechenden Kontaktdaten der Importeure finden Sie auf unserer europäischen Kawasaki-Seite unter:

www.kawasaki-europe.eu

Ein CoC-Papier können Sie über cocrequest@kawasaki.nl auch direkt über die europäische Kawasaki-Zentrale anfordern.


Zulassung eines ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeuges

Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um reine Geländefahrzeuge. Kawasaki vertreibt diese grundsätzlich ohne Homologation, das heißt ohne Möglichkeit der Straßenzulassung.

Vereinzelt haben sich Kawasaki-Vertragshändler/Servicehändler darauf spezialisiert, ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeuge für eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr umzurüsten.

Wenn Sie ein ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeug erwerben, müssen für eine Straßenzulassung in aller Regel innerhalb einer Einzelabnahme sämtliche Fahrzeugdaten durch entsprechende Prüfungen ermittelt werden. D. h. Sie müssen über die Zulassungsbehörde ein Zulassungsdokument Teil 1 und 2 beantragen. Zum Erstellen dieser Dokumente wird ein Prüfbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation benötigt. Dieser muss bei der Prüfung des Fahrzeuges alle Teile nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen einer Einzelprüfung unterziehen.

Es ist zu beachten, dass die veränderten Betriebsbedingungen durch die Nutzung auf öffentlichen Straßen Einfluss auf die Herstellergarantie haben können.

Für ATV, Sport Quad und MULE Fahrzeuge können keine COC-Dokumente ausgestellt werden. Diese Fahrzeuge werden von KAWASAKI in Deutschland mit dem Verzollungsnachweis an den Handel ausgeliefert.

Für weitere Nachfragen wenden Sie sich bitte an Ihren KAWASAKI ATV, Sport Quad oder MULE Händler.

top  nach oben

 

15. Neuregelung Motorradfahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013

Am 19.01.2013 ist die 3. EU Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten.
Diese regelt unter anderem die Motorradfahrerlaubnisklassen neu.
Details entnehmen Sie bitte der angefügten Information des IVM:
IVM_Neue Motorradfahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013.pdf
und folgender Internet Seite des IVM:
http://www.zweiradfuehrerschein.de/

Wichtige Zusatzinformation
„Drosselung von A2-Fahrzeugen auf 35kW (48PS)“
Auch wenn Deutschland derzeit als einziges Mitgliedsland der EU einen Alleingang bei der Leistungsreduzierung geht und die 70kW-Drosselungsregel der 3. EU Führerscheinrichtlinie für die neuen 35kW A2-Fahrzeuge nicht umgesetzt hat, wird Kawasaki Deutschland die von der EU vorgegebene Richtlinie verfolgen, nach der eine Leistungsreduzierung auf 35kW / 48PS nur bei Modellen erfolgen kann, die maximal die doppelte Leistung=70kW / 96PS haben.

Somit sind Sie als Kunde auf der sicheren Seite, wenn es später zu einer Umsetzung der EU- Vorgaben in Deutschland kommt.
Ein weiterer Vorteil dieser Kawasaki Deutschland - (EU- konformen) Lösung ist, dass Sie als Kunde keine rechtlichen Probleme (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis) bei Fahrten im europäischen Ausland bekommen werden.

top  nach oben